
Wir listen hier aktuelle Vertragsunterlagen, Formulare und häufige Fragen (FAQ) für Sie auf. Die Vertragstexte zu allen Kassen finden Sie vollständig auf diesen Seiten beim Bundesverband. Beachten Sie bitte: Auch die kassenärztliche Vereinigung bietet "Hausarztverträge" an. Diese sind inhaltlich jedoch völlig verschieden. Nach Rechtsauffassung der KV muss der Arzt sich je nach Krankenkasse für einen Vertrag entscheiden.
Wer die Anschaffung eines Moduls für die eigene Praxis-Software scheut (ein Preisvergleich findet sich hier), möchte bis zum Erreichen einer größeren Zahl eingeschriebener Patienten vielleicht ein günstigeres Hilfsprogramm nutzen: Das ehemals sogenannte HzV-Modul, jetzt proX hzv. Dies Programm läuft auf einem einzelnen beliebigen Rechner und eignet sich zur Abrechnung der HzV-Fälle. Die vertraute Dokumentation kann also im eigenen System weitergeführt werden.
Tipp: Um nicht versehentlich Abrechnungsdaten an die KV zu übertragen lässt sich in manchen Systemen z.B. der entsprechende Fall auf "nicht gültig" einstellen. Außerdem: Zur HzV-Abrechnung wird eine CD gebrannt, online-Verbindungen werden z.Zt. nicht gebraucht!
Die TKK hat den ersten bundesweit gültigen Ersatzkassen-HzV-Vertrag abgeschlossen. Hier sind die Vertragsunterlagen auf der Homepage des Bundesverbandes. Auch dieser Vertrag ist bundesweit und freiwillig vereinbart. Honorarwirksamkeit besteht in Bremen seit dem 1.1.2012. Abweichend vom zunächst geplanten Modus entfällt jedoch die Bereithaltungspauschale P1.
Die IKK classic (ehemals Vereinigte IKK, ehemals Signal Iduna IKK und IKK Nordrhein) bot den einzigen HzV-Vertrag mit Befreiung von der Praxisgebühr an. Auf den Seiten des Bundesverbandes finden Sie die vollständigen Vertragstexte und -hilfen. Leider kann in Bremen der Vertrag nur wirksam werden, wenn eine Mindestquote eingeschriebener Patienten erreicht wird, die heute (Anfang 2012) noch nicht realistisch erscheint.
Der geschiedste Vertrag mit den Ersatzkassen (Barmer GEK, DAK, KKH Allianz, HEK - aber nicht HKK), den beteiligten Betriebskrankenkassen und der IKK gesund plus gilt seit dem 1.9.2010. Sie finden hier die Vertragsbedingungen auf der Bundesverbands-Homepage. Im Januar 2011 ließen Datenschutzeinwände und fehlende Bereinigung die Umsetzung praktisch scheitern.
Der Weg für den AOK-Hausarztvertrag ist wieder frei!
AOK Bremen/Bremerhaven unterliegt vor dem Landessozialgericht
[11.11.2011] Endlich eine gute Nachricht für die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Bremen: Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 3.11.2011 das Urteil des Sozialgerichts Bremen, den geschiedsten HzV-Vertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven auf Eis zu legen, vollständig und unanfechtbar revidiert. Der Weg zur Umsetzung dieses Vollversorgungsvertrag nach unseren Vorstellungen ist damit frei.
Wir werden den Vertrag nach einer Anpassung der Datenübertragungsregelungen an den geänderten §295a demnächst an dieser Stelle vorstellen. Damit wird der Vertrag im Jahr 2012 honorarwirksam. Wir freuen uns auf eine bessere hausärztliche Versorgung für unsere Patienten ohne Budgets, Quotierung, Fallzahlbegrenzung und ein angemessenes ärztliches Honorar in festen Eurobeträgen.
Dieses Urteil macht auch den Weg frei für den geschiedsten Vertrag mit den Ersatz- und Betriebskrankenkassen in Bremen. Damit können zwei Drittel der Versicherten in Bremen endlich ihrem gesetzlichen Recht entsprechend einen echten Wahltarif „Hausarztzentrierte Versorgung“ anwählen.
Sie finden hier die vollständigen Vertragstexte und -hilfen auf den Seiten unseres Bundesverbandes bzw. der HÄVG (Hausärztliche Vertragsgemeinschaft). Es handelte sich um den ersten geschiedsten Vertrag (Dezember 2009). Er wurde von der AOK im Frühjahr 2010 beklagt, das Sozialgericht entschied im September 2010 auf Aussetzung des Vertrags bis zur höher-instanzlichen Entscheidung. Eine Klage der AOK verzögerte den Vertragsbeginn; im November 2011 unterlag die AOK aber vor dem Landessozialgericht. Der Vertrag wird jetzt nach Datenschutzanpassung in Kraft treten können.
Wir verweisen auf die Vertragstexte auf der Bundesverbands-Homepage.
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